Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet statt
am Montag, den 24. März 2025.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die am heutigen Tag in die Mitgliederliste eingetragen sind. Das Wahlrecht für Geschäftsunfähige, beschränkt Geschäftsfähige (zum Beispiel Minderjährige) sowie juristische Personen üben die gesetzlichen Vertreter aus, bei Personengesellschaften die zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter.
Die Stimmen können zu folgenden Zeiten in den Kompetenzzentren der VR Bank in Thüringen eG abgegeben werden:
Bad Frankenhausen 9:00-12:30 Uhr 13:30-16:00 Uhr
Bad Langensalza 9:00-13:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Mühlhausen Wendewehrstr. 9:00-13:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Nordhausen 9:00-13:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Gotha 9:00-13:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Sömmerda 9:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen bis zum 14. März 2025 telefonisch unter 03601/47 40 und in unseren Filialen angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum 24. März 2025 bei uns eingegangen sein.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten und im Rahmen der Briefwahl zur Verfügung gestellt werden.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag in den Kompetenzzentren und personenbesetzten Filialen der VR Bank in Thüringen eG während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.
Mühlhausen, 24. Februar 2025 VR Bank in Thüringen eG
Bernd Neupert
Vorsitzender des Wahlausschusses